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Rufnummernmitnahme ab sofort kostenlos
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Formulare und Info
Blanko Kündigung: Für die reguläre Rufnummernmitahme nach Vertragsende
Kündigung mit Anbieter Adresse
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Blanko Portierungserklärung: Für die sofortige Rufnummernmitnahme vor Vertragsende
Portierungserklärung mit Anbieter Adresse
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Blanko Verzichtserklärung: Rufnummernmitnahme bei Prepaidkarten
Verzichtserklärung mit Anbieter Adresse
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Rufnummer portieren bei Festnetzanschlüssen
Seitdem  es in Deutschland konkurrierende Festnetzanbieter gibt, besteht  grundsätzlich auch die Möglichkeit der Rufnummernmitnahme beim  Anbieterwechsel. Im Regelfall wird die Portierungsanfrage gemeinsam mit  der Kündigung vom aufnehmenden an den abgebenden Netzbetreiber  geschickt. Die Portierungsantrag sollte möglichst schon vor dem  Wirksamwerden der Kündigung vorliegen. Der abgebende Anbieter legt das  Portierungsdatum unter Beachtung bestehender Vertragsbindungen bzw.  Kündigungsfristen fest. Die notwendigen Umschaltungen erfolgen innerhalb  eines sogenannten Schaltfensters, in dem der betroffene Anschluss  kurzfristig nicht erreichbar sein kann. Der abgebende Anbieter muss  sicherstellen, dass eingehende Anrufe binnen einer Rufumlenkzeit von  mindestens 60 Tagen den bisherigen Anbieter erreichen.

Handynummer mitnehmen in den Mobilfunknetzen
Gemäß  § 46 Absatz 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) müssen alle  Mobilfunkanbieter sicherstellen, dass eine sofortige  Rufnummernportierung unabhängig vom Fortbestand des bisherigen Vertrages  jederzeit möglich ist. Meist erfolgt eine Rufnummernmitnahme beim  Auslaufen eines Mobilfunkvertrages bzw. nach Ablauf der vertraglichen  Kündigungsfrist. Grundsätzlich kann eine Rufnummernportierung jedoch  auch dann erfolgen, wenn der Mobilfunkvertrag, für die die Rufnummer  vergeben wurde, fortbesteht. In diesem Falle wird die Rufnummer auf den  aufnehmenden Provider umgeschaltet, während der abgebende Anbieter dem  Kunden ersatzweise eine neue Mobilfunknummer zuteilt. Dabei ist der  abgebende Mobilfunkdienstleister verpflichtet, die Rufnummernübernahme  binnen 120 Tagen vor und 30 Tagen nach der Beendigung des Handyvertrages  auf Kundenwunsch vorzunehmen.                                  
Die einzuhaltenden Formalien
Oft  ist der aufnehmende Dienstleister bereit, die Beauftragung der  Rufnummernportierung im Rahmen des Neuabschlusses eines  Mobilfunkvertrages zu vermitteln. Wichtig ist immer das Vorliegen eines  wirksamen Übertragungsantrages, der meist mit einer fristgemäßen  Kündigung des Vertrages beim abgebenden Anbieter verbunden ist, aber  nicht sein muss. Der Antrag auf Rufnummernmitnahme muss immer die  Anschluss-, Personal- bzw. Firmendaten (Name, Anschrift, ggf.  Geburtsdatum, Vertrags- und Rufnummer) enthaltenen, unter denen der  Vertrag beim abgebenden Provider geführt wird. Ansonsten weist dieser  den Antrag auf Rufnummernübertragung wegen fehlender Übereinstimmung der  Daten zurück. Von wesentlicher Bedeutung ist auch die Wahrung etwaiger  Formerfordernisse. Dazu gehört, dass eine etwaige Kündigung und der  Portierungsantrag vom Kunden bzw. bei einem Firmenkunden von einer  vertretungsberechtigten Person unterzeichnet ist. Aus Beweisgründen ist  es ratsam, alle relevanten Willenserklärungen per Einschreiben mit  Rückschein so rechtzeitig zu versenden, dass die Einhaltung etwaiger  Fristen gewährleistet ist.

Die Portierung durch den neuen Anbieter
Vielfach  sind die Mobilfunkdienstleister bereit, einem Neukunden die  Rufnummernübernahme zu erleichtern. Nach dem Abschluss des neuen  Mobilfunkvertrages leitet dieser den Antrag auf Handynummer mitnehmen an  den abgebenden Provider weiter. Stimmen alle relevanten Daten überein,  bestätigt der alte Anbieter nach einigen Tagen den Antragseingang und  nennt das von ihm festgelegte Portierungsdatum. Am Portierungstag  erfolgt die Schaltung der Rufnummer auf den neuen Anbieter. Dabei kann  es vorkommen, dass der Anschluss aus technischen Gründen kurzzeitig  nicht erreichbar ist. Lehnt der bisherige Provider die  Rufnummernmitnahme - meist aus formalen Gründen - ab, sollte  schnellstmöglich ein Neuantrag gestellt werden, in dem die gerügten  Mängel beseitigt sind, da regelmäßig Portierungsfristen zu beachten  sind.

Rufnummernportierung: Kosten, Gebühren und Erstattung beim Anbieterwechsel
Wer beim Wechsel des Mobilfunkanbieters seine Handynummer behalten möchte, profitiert von der gesetzlich geregelten Rufnummernmitnahme. Seit dem 20. April 2020 dürfen für die Portierung einer Mobilfunknummer laut Bundesnetzagentur keine Gebühren mehr erhoben werden. Das bedeutet: Die Rufnummernmitnahme ist kostenlos – zumindest von Seiten des abgebenden Anbieters.
Was bedeutet das für Dich beim Anbieterwechsel?

📱 Kosten für die Rufnummernmitnahme:
Mobilfunkanbieter dürfen ihren Kunden keine Portierungsgebühren mehr berechnen. Das gilt sowohl bei einem laufenden Vertrag als auch nach Vertragsende.

💡 Tipp: Einige ältere Informationen im Netz nennen noch Beträge zwischen 25,95 € und 30,72 € – diese sind veraltet und nicht mehr zulässig. Die frühere Regelung der Regulierungsbehörde aus dem Jahr 2004 ist nicht mehr relevant.
Bonus für die Rufnummernmitnahme bei neuen Anbietern

Viele Mobilfunkanbieter begrüßen Neukunden mit einem Rufnummernmitnahme Bonus von bis zu 100 €, wenn die bisherige Nummer mitgenommen wird. So wird der Anbieterwechsel nicht nur bequem, sondern auch finanziell attraktiv.

Handynummer mitnehmen bei Prepaidhandys
Auch  bei Prepaidtarifen ist eine Rufnummernmitnahme möglich. Eine  Prepaid-SIM wird auf Antrag übertragen, der als "Verzichtserklärung"  bezeichnet wird. Wichtig ist das Vorhandensein eines ausreichenden  Prepaid-Guthabens, um die Kosten für das Rufnummer portieren abzudecken.
portierung-navigationWestmünsterland
Deutschland
mnp-phone
(+49) 151-41247330
support@ruf....org
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